Wir sind hier um Ihnen zu helfen
Rentenberatung §üdwest –
Renten-, Sozialrechtsberatung und mehr…
Ihr unabhängiger Rentenberater für
Kaiserslautern und die Pfalz im Südwesten
Unabhängige Rentenberatung in Kaiserslautern und Rheinland-Pfalz
Über mich –
Ihr Experte für Renten- und Sozialversicherungsrecht
in Kaiserslautern & der Pfalz
Krankenkassenfachwirt und Sozialversicherungsfachangestellter verfüge ich über tiefgreifende Insider-Kenntnisse in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie im gesamten Sozialleistungsgefüge.
% Einsatz für Sie

Berufsbild des Rentenberaters
Ein Rentenberater ist kein Rechtsanwalt, aber er ist ein Experte für alle Fragen rund um das Thema Rente und Sozialversicherung.
Er oder sie berät Menschen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen oder bereits Rentner sind, aber auch Personen und deren Angehörige, die andere Sozialleistungen beantragen möchten und Arbeitgeber von Versicherten.
Die Aufgaben eines Rentenberaters umfassen unter anderem:
- Beratung zu allen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung
- Prüfung von Rentenbescheiden und ggf. Widerspruch gegen falsche oder unvollständige Bescheide
- Unterstützung bei der Beantragung von Renten und anderen Sozialleistungen (z. B. in der Krankenversicherung, Anträge auf Schwerbehinderung oder Leistungsansprüche nach dem Sozialen Entschädigungsrecht)
- Beratung zu freiwilligen Beiträgen und zur Altersvorsorge
- Vertretung vor Behörden ( Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung, o. ä. ) oder Sozialgerichten in rentenrechtlichen Angelegenheiten
Ein Rentenberater benötigt nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) eine besondere Ausbildung, Berufserfahrung und Zulassung als „Registrierter Rentenberater“. Meine Registrierungsbehörde ist das Landgericht Mainz.
Allgemeines
Wie bin ich erreichbar?
Da ich hauptberuflich in der Krankenversicherung in Kaiserslautern tätig bin, erreichen Sie mich am Besten per Email oder per Whatsapp.
Gerne können Sie mich auch nachmittags telefonisch kontaktieren. Sollten ich nicht erreichbar sein, rufe ich Sie etwas später zurück.
Gebühren / Honorar der Rentenberater
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt die Tätigkeit von Rentenberatern und legt dabei auch die Vorgaben zur Vergütung fest. Die Höhe der Vergütung ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie der Art und dem Umfang der Tätigkeit, und muss zwischen dem Rentenberater und dem Auftraggeber individuell vereinbart werden. Eine unangemessene Vergütung oder eine unzulässige Erfolgshonorierung
sind dabei nicht erlaubt.
Bitte haben Sie keine Scheu mich auf das
Honorar anzusprechen. Die Erstberatung
(für reine Grundsatzfragen) rechnen wir mit
100 – 190 Euro je Stunde und Arbeitsaufwand ab.
Individuelle Vergütungsvereinbarungen, die vom Gebührenrahmen des RVG abweichen,
sind zulässig.
Auch Kostenübernahmen durch diverse Rechtschutzversicherungen sind nach vorheriger Genehmigung mit dem Versicherer möglich, genau so wie die steuerliche Absetzung als Werbungskosten.
Links
Aufgrund unserer Tätigkeit und Fortbildung
zum Rentenberater besteht eine Mitgliedschaft im Bundesverband der Rentenberater e. V.
Aktuelle Infos um das Thema Rente finden Sie auch meist sehr aktuell auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Zusätzlich arbeite ich als externer Dozent mit der Kreisvolkshochschule (VHS) Kaiserslautern zusammen. Überprüfen Sie gerne, ob für Sie auch etwas passendes dabei ist.
Was bieten wir
Meine Leistungen
Für Privatpersonen:
- Beratung und Unterstützung in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und Altersvorsorge
- Erstellung von Rentenberechnungen und -prognosen
- Hilfe bei der Beantragung von Rentenleistungen, z.B. Altersrenten, Flexirente, Erwerbsminderungsrenten oder Witwenrenten
- Prüfung von rechtmäßiger Einkommensanrechnungen auf Renten und anderer Sozialleistungen
- Beratung zu möglichen Hinzuverdienstgrenzen bei o. g. Leistungsbezügen
- Prüfung von Rentenbescheiden der Deutschen Rentenversicherung
- Prüfung von Ablehnungs- und Bewilligungsbescheiden anderer Sozialleistungsträger (z. B. Krankengeld der Krankenkasse, etc…) auf Fehler und Klärung von Widersprüchen und Ansprüchen
- Vertretung vor Behörden, Sozial- und Landessozialgerichten
- Hilfe bei Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen
- Klärung bei Kranken-, Pflege- und weiteren sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten (ggf. in Zusammenhang mit Bezug zu einer Rente)
- Klärung des versicherungsrechtlichen Status und Absicherung nach einem Beschäftigungsende in Verbindung mit einer Abfindung
Für Unternehmen:
- Bei mir steht der Mensch im Mittelpunkt, auch wenn sich Wege trennen. Ich helfen HR dabei, Rentenübergänge und betriebsbedingte Abschiede partnerschaftlich zu organisieren. Durch eine gute Vorbereitung der persönlichen Gespräche sorge ich dafür, dass eine gemeinsame Lösung gefunden wird, mit der sich alle Beteiligten aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht wohlfühlen
Die o. g. Auswahl ist nicht abschließend. Sprechen Sie mich gerne auf Ihre Sorgen oder Anliegen an.
Kontakt
Hier finden Sie meine Kontaktdaten. Gerne können Sie mir direkt über das Kontaktformular eine Nachricht senden und Ihr Anliegen oder Frage mitteilen.
Bitte beachten Sie:
Derzeit habe ich noch keine passenden Büroräume, sodass ich Termine telefonisch, per ViKo oder gerne persönlich per Hausbesuch bei Ihnen durchführe.
Alexander Seel
Hauptstr. 136
67705 Trippstadt
Tel.: 0176 21171645
info@rentenberatung-sw.de








