Häufige Fragen zur Rentenberatung und Rechtsdienstleistung
- Frage 1: Bietet ein Rentenberater eine vollwertige Rechtsberatung an?
- Antwort: Ja, registrierte Rentenberater erbringen im Renten- und angrenzenden Sozialversicherungsrecht Rechtsdienstleistungen und dürfen Sie in diesem Bereich ebenso vor Behörden und Sozialgerichten vertreten wie ein Rechtsanwalt.
- Frage 2: Kann mich ein Rentenberater vor Behörden und dem Sozialgericht vertreten?
- Antwort: Ja, ich vertrete Ihre Interessen im Widerspruchsverfahren vor den Behörden sowie als Prozessbevollmächtigter vor den Sozial- und Landessozialgerichten.
- Frage 3: Werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
- Antwort: Das hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab. Da die Abrechnung gesetzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgt, übernehmen viele Rechtsschutzversicherungen die Kosten nach vorheriger Genehmigung. Ich kläre das gerne für Sie mit Ihrem Versicherer ab.
- Frage 4: Was ist der Unterschied zwischen einem Rentenberater und einem Rechtsanwalt?
- Antwort: Im Gegensatz zum allgemein tätigen Rechtsanwalt bin ich als Rentenberater exakt auf das hochkomplexe Renten- und angrenzende Sozialversicherungsrecht spezialisiert.
- Frage 5: Berät ein Rentenberater unabhängig von der Deutschen Rentenversicherung?
- Antwort: Ja, als registrierter Rentenberater bin ich unabhängig von der Deutschen Rentenversicherung und anderen Leistungsträgern und vertrete ausschließlich die Interessen meiner Mandanten.
- Frage 6: Welche Bereiche des Sozialrechts deckt Ihre Beratung ab?
- Antwort: Meine Registrierung umfasst die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung sowie die betriebliche und berufsständische Altersversorgung; in allen angrenzenden Bereichen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Schwerbehinderung berate und vertrete ich Sie vollumfänglich, sofern ein Bezug zu einer Rente besteht oder herbeigeführt werden soll.
- Antwort: Meine Registrierung umfasst die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung sowie die betriebliche und berufsständische Altersversorgung; in allen angrenzenden Bereichen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Schwerbehinderung berate und vertrete ich Sie vollumfänglich, sofern ein Bezug zu einer Rente besteht oder herbeigeführt werden soll.
- Frage 7: Können die Kosten für eine Rentenberatung steuerlich abgesetzt werden?
- Antwort: Je nach persönlicher Situation können Honorare für die Rentenberatung steuerlich absetzbar sein. Ob das bei Ihnen zutrifft, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.
- Frage 8: Für wen ist eine professionelle Rentenberatung sinnvoll?
- Antwort: Eine Beratung ist u. a. ideal für Personen vor dem Ruhestand zur Rentenprognose und strategischen Planungssicherheit (z. B. bei Abfindungen oder Abschlägen), bei der Prüfung fehlerhafter Bescheide sowie für Unternehmen bei der Gestaltung von Rentenübergängen.
Schildern Sie mir Ihren Fall, ich melde mich zeitnah bei Ihnen.